Die Kanzlei
Herzlich Willkommen bei Ihrer Kanzlei für Kündigungsschutzrecht in Berlin und Hamburg. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Zäsur in Ihrem Arbeitsleben, die mit vielfältigen juristischen Fragestellungen verbunden ist.
Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2002 darauf spezialisiert, Ihre Interessen als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung gegenüber Ihrem Arbeitgeber wahrzunehmen und – falls notwendig - auch zügig gerichtlich durchzusetzen.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in den eng mit dem Kündigungsschutzrecht zusammenhängenden Rechtsgebieten des Sozialversicherungsrechts und des Schwerbehindertenrechts. Gerade die für Sie bestmögliche Lösung in komplexen, Rechtsgebiet übergreifenden Fällen zu finden, ist ein Markenzeichen unserer Kanzlei.
